Wohnungsauflösung
Wohnungsauflösung in Mönchengladbach, Viersen und Umgebung
Wir räumen Ihre Wohnung vollständig, verwerten, was noch Wert hat, und übergeben sie besenrein an Vermieter, Käufer oder Nachmieter – auf Wunsch auch kurzfristig.
Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

- Kostenlose Besichtigung
- Festpreis-Angebot
- Beginn oft in 24–48 Stunden
- Versichert und diskret
Gut zu wissen
Wohnungsauflösung oder Haushaltsauflösung?
Beide Begriffe werden oft gleich verwendet. Bei einer Wohnungsauflösung steht meist eine Mietwohnung im Mittelpunkt: Sie muss zu einem festen Termin leer und besenrein an den Vermieter, einen Käufer oder den Nachmieter übergeben werden. Auch die Begriffe Wohnungsräumung und Wohnungsentrümpelung meinen dasselbe.
Eine Haushaltsauflösung umfasst den gesamten Hausstand – oft ein ganzes Haus mit Keller, Dachboden und Garage, etwa nach einem Todesfall. Die Arbeit ist im Kern die gleiche; was genau ansteht, klären wir bei der kostenlosen Besichtigung.
Sie wohnen nicht in der Nähe?
Leistungsumfang
Das übernehmen wir bei Ihrer Wohnungsauflösung
Alles aus einer Hand – von der Besichtigung bis zur Übergabe der leeren Wohnung.
Die ganze Wohnung
Alle Zimmer, Flur, Küche und Bad – dazu Keller- und Dachbodenabteil, Balkon und Garage, wenn sie zur Wohnung gehören.
Ohne Vorarbeit
Sie müssen weder vorsortieren noch Kartons packen. Was Sie behalten möchten, besprechen wir bei der Besichtigung.
Demontage vor Ort
Schränke, Betten und Regale bauen wir bei Bedarf vor Ort ab, damit sie durch Türen und Treppenhaus passen.
Verwertung mit Anrechnung
Was noch Wert hat, wird verwertet – der Erlös kann auf Ihre Kosten angerechnet werden.
Weitergabe und Entsorgung
Gut Erhaltenes geben wir nach Möglichkeit weiter, Wertstoffe gehen ins Recycling, der Rest wird nach den gesetzlichen Vorgaben entsorgt.
Besenreine Übergabe
Zum Schluss ist die Wohnung leer und besenrein – auf Wunsch mit Endreinigung.

Anlässe
Wann eine Wohnung aufgelöst wird
Fast immer drängt ein Termin. Typische Anlässe:
Auszug zum festen Termin
Der Mietvertrag endet, der neue Haushalt ist kleiner oder schon eingerichtet: Wir räumen, was nicht mitkommt, und halten den Übergabetermin im Blick.
Nach einem Todesfall
Angehörige müssen die Wohnung oft neben vielen anderen Dingen auflösen. Wir arbeiten würdevoll, diskret und in Ihrem Tempo – Wertermittlung inklusive.
Umzug ins Pflegeheim
Was mitgehen soll, legen wir gemeinsam fest und lassen es stehen. Den Rest räumen wir, damit die Wohnung rechtzeitig frei ist.
Vor Verkauf oder Neuvermietung
Eigentümer brauchen eine leere, saubere Wohnung für Besichtigungen, Handwerker oder die Übergabe an Käufer und neue Mieter.
Gut vorbereitet
Mietwohnung kündigen, räumen, übergeben
Die wichtigsten Regeln rund um die Wohnungsauflösung – als allgemeine Information, nicht als Rechtsberatung.
Kündigung und Rückgabe planen
Als Mieterin oder Mieter können Sie spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen (§ 573c BGB). Nach dem Ende des Mietverhältnisses ist die Wohnung zurückzugeben (§ 546 BGB).
Planen Sie die Räumung deshalb rechtzeitig vor diesem Termin – wir richten uns nach Ihrem Übergabetag.
Wenn die Mieterin oder der Mieter verstorben ist
Ehegatten oder Lebenspartner, die mit der verstorbenen Person einen gemeinsamen Haushalt geführt haben, treten in den Mietvertrag ein (§ 563 BGB). Tritt niemand ein, läuft der Vertrag mit den Erben weiter; Erben und Vermieter können dann innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 564 BGB, Frist nach § 573d BGB).
Klären Sie vor der Räumung, ob Sie das Erbe annehmen möchten: Eine Erbschaft kann auch ohne ausdrückliche Erklärung angenommen werden, etwa wenn Nachlassgegenstände in Besitz genommen werden (Justizportal NRW). Die Ausschlagung ist grundsätzlich nur innerhalb von sechs Wochen möglich (§ 1944 BGB). Im Zweifel beraten Sie zum Beispiel Notarinnen und Notare.
Was „besenrein“ bedeutet
Ist eine besenreine Rückgabe vereinbart, müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grobe Verschmutzungen beseitigt sein (BGH, Urteil vom 28.06.2006 – VIII ZR 124/05). Welche weiteren Pflichten gelten, steht in Ihrem Mietvertrag.
Wir übergeben die geräumte Wohnung besenrein – auf Wunsch zusätzlich mit Endreinigung.
Halteverbot vor dem Haus
Für einen Ladebereich vor dem Haus kann bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt eine Ausnahmegenehmigung mit zeitlich begrenztem Halteverbot beantragt werden. In Mönchengladbach und Viersen müssen die Schilder nach Angaben der Städte mindestens vier Kalendertage vorher stehen; Viersen verlangt den Antrag spätestens 14 Tage vorher.
Ob ein Halteverbot nötig ist, besprechen wir bei der Besichtigung.
Stand der Angaben: September 2026. Die Hinweise sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung.
Ablauf
So läuft Ihre Wohnungsauflösung ab
Vier Schritte – geplant rückwärts von Ihrem Übergabetermin.
Anfrage mit Übergabetermin
Schreiben Sie uns, wann die Wohnung leer sein muss. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Kostenlose Besichtigung
Wir sehen uns Wohnung, Keller- und Dachbodenabteil an und klären, was bleibt, was verwertet und was entsorgt wird.
Festpreis und Termin
Sie erhalten ein Angebot zum Festpreis. Den Räumungstermin legen wir passend zu Ihrer Übergabe fest.
Räumung und Übergabe
Wir räumen, übergeben besenrein und auf Wunsch gereinigt – den Schlüssel können Sie uns vorab überlassen.
Oder direkt anrufen: 0155 / 66534895
Kosten
Was kostet eine Wohnungsauflösung?
Den Preis bestimmt die einzelne Wohnung. Maßgeblich sind vor allem:
- die Größe der Wohnung und die Menge des Räumguts,
- das Stockwerk und ob es einen Aufzug gibt,
- die Wege zum Transporter, etwa in engen Straßen,
- der Wert verwertbarer Gegenstände, der angerechnet werden kann.
Deshalb nennen wir Ihnen erst nach der kostenlosen Besichtigung einen Festpreis – ohne versteckte Kosten und ohne Überraschungen am Übergabetag. Soll nur der Keller geräumt werden, finden Sie alles unter Keller entrümpeln.
Gut zu wissen
- Kostenlose Besichtigung vor Ort
- Festpreis ohne versteckte Kosten
- Verwertbares kann angerechnet werden
- Bezahlung nach Abschluss der Arbeiten
In Ihrer Nähe
Wohnungsauflösung in Mönchengladbach, Viersen und Umgebung
Wir lösen Wohnungen in Mönchengladbach, im ganzen Kreis Viersen, in Krefeld und den Nachbarorten auf. Hier finden Sie die Seiten zu Ihrer Stadt:
- Entrümpelung Mönchengladbach
- Entrümpelung Viersen
- Entrümpelung Willich
- Entrümpelung Korschenbroich
- Entrümpelung Schwalmtal
- Entrümpelung Jüchen
- Entrümpelung Erkelenz
- Entrümpelung Krefeld
- Entrümpelung Kempen
- Entrümpelung Nettetal
- Entrümpelung Tönisvorst
- Entrümpelung Niederkrüchten
- Entrümpelung Brüggen
- Entrümpelung Grefrath
FAQ
Häufige Fragen zur Wohnungsauflösung
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
Gibt es einen Express-Service für Wohnungsauflösungen?
Ja. Für Wohnungsräumungen gibt es einen Express-Service, etwa bei einem kurzfristigen Auszug oder Mieterwechsel. Sprechen Sie uns bei Ihrer Anfrage darauf an – den Termin stimmen wir nach der kostenlosen Besichtigung mit Ihnen ab.
Kann eine Wohnungsauflösung kostenlos sein?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Befinden sich verwertbare Gegenstände in der Wohnung, kann ihr Erlös auf die Kosten angerechnet werden. Wie viel das ausmacht, sehen wir bei der kostenlosen Besichtigung – danach erhalten Sie ein Festpreis-Angebot, in dem die Anrechnung berücksichtigt ist.
Räumen Sie auch das Keller- und Dachbodenabteil der Wohnung?
Ja. Keller- und Dachbodenabteile, Balkon und Garage räumen wir mit, wenn sie zur Wohnung gehören. Sagen Sie uns bei der Besichtigung einfach, welche Abteile dazugehören.
Was bedeutet „besenrein“ bei der Wohnungsübergabe?
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen bei einer vereinbarten besenreinen Rückgabe grobe Verschmutzungen beseitigt sein (Urteil vom 28.06.2006 – VIII ZR 124/05). Weitere Pflichten ergeben sich aus dem Mietvertrag. Wir übergeben die geräumte Wohnung besenrein, auf Wunsch zusätzlich mit Endreinigung.
Der Mieter ist verstorben – wann kann die Wohnung geräumt werden?
Tritt niemand in den Mietvertrag ein, läuft er mit den Erben weiter; Erben und Vermieter können innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 564 BGB). Klären Sie vor der Räumung, ob Sie das Erbe annehmen möchten, denn auch das Inbesitznehmen von Nachlassgegenständen kann als Annahme gelten. Den Räumungstermin stimmen wir auf das Ende des Mietverhältnisses ab.
Brauche ich für die Räumung ein Halteverbot vor dem Haus?
Nicht immer. Ist vor dem Haus regelmäßig alles zugeparkt, kann bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt ein zeitlich begrenztes Halteverbot beantragt werden. In Mönchengladbach und Viersen müssen die Schilder nach Angaben der Städte mindestens vier Kalendertage vorher stehen. Ob es nötig ist, klären wir bei der Besichtigung.

Wann muss die Wohnung leer sein?
Nennen Sie uns Ihren Übergabetermin. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden und vereinbaren die kostenlose Besichtigung.
